Im vergangenen Jahr wurde der Restrukturierungsbonus bis zum 31. Dezember 2019 verlängert, wodurch es weiterhin möglich ist, 50% der Kosten abzuziehen, wobei er jährlich in 10 Quoten aufgeteilt wird, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 96.000 € pro Immobilieneinheit (die Kürzungen werden sich ergeben) maximal 48.000 €). Eine konkrete und sehr wichtige Unterstützung für alle, die eine Wohnung oder ein Haus zusammenstellen möchten.
Die Möglichkeit, auf Abzüge für Interventionen zuzugreifen, um die Energieeffizienz einer Wohnstruktur durch verschiedenste Lösungen (interne und externe Beschichtungssysteme, Heizungssystem usw.) zu verbessern, wurde ebenfalls immer bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Eine Form des Abzugs, die gleichermaßen in 10 Annuitäten unterteilt ist, die jedoch im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr als 65%, aber 50% abziehen darf (z. B. für den Austausch der Armaturen oder für die Installation von Heizungsanlagen, die am meisten beanspruchen Hochleistungs-Brennwertkessel oder solche, die mit Biomasse betrieben werden).
Es gibt auch gute Nachrichten für diejenigen, die daran denken, Möbel und Großgeräte (die mindestens die Energieklasse A + oder im Fall von mindestens A sein müssen) mit einer Verlängerung von einem Jahr zu kaufen, aufgrund derer ein Irpef-Abzug in der Höhe erzielt wird 50%. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass zur Erlangung des Möbel- und Haushaltsgerätebonus das zu versorgende Gebäude wiederum mit dem Restrukturierungsbonus belegt wird.
Darüber hinaus wurde auch die Nachricht von der Verlängerung des Abzugs von 39% des sogenannten grünen Bonus für Umstrukturierungen, Bewässerung und allgemeiner Pflege von Grünflächen, die sich nicht unbedingt auf Villen oder abhängige Häuser beziehen, bestätigt.
Zum Abschluss der Rede ist es wichtig, die Bereitschaft des Präsidenten des Industrieausschusses des Senats zu bestätigen, sie direkt bis 2021 zu verlängern, um den Bürgern eine Stabilisierung der Situation in den kommenden Jahren zu ermöglichen.