Die Nachfolge einer Immobilie ist eine Angelegenheit, die nach dem Tod einer Person angegangen werden muss, die offensichtlich das Erbe einer Person ihrem Haus überlässt und die vor allem wegen ihrer Komplexität mit Unterstützung von Fachleuten des Sektors verwaltet werden muss. Tatsächlich erfordert die Nachfolge eine Reihe von Vorgängen und Dokumentationen, die abgeschlossen sein müssen, jedoch genau definierte Einschränkungen und Zeiten erfüllen müssen, angefangen von der Nachfolgeerklärung bis hin zu den verschiedenen Spannungen der Benutzer.
Die Erbfolgeerklärung stellt ein Dokument dar, das die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie bescheinigt und unverzüglich erstellt werden muss. Insbesondere muss es innerhalb von 30 Tagen in öffentliche Immobilienregister eingetragen werden. Nach diesem Schritt ist es daher erforderlich, die Katasterübertragung durchzuführen und eine Anfrage an die Inland Revenue zu richten, die in kurzer Zeit die Nachfolgebescheinigung ausstellt. Um die Erklärung tatsächlich zu erhalten, müssen durch Ausführen aller in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Schritte auch Zahlungen in Form einer Hypothekensteuer und einer Katastersteuer geleistet werden. Stattdessen gibt es keine Erbschaftssteuern für den Fall, dass der Wert der betreffenden Immobilie weniger als 1 Million Euro beträgt (es ist zu betonen, dass diese Zahl als Ergebnis einer arithmetischen Summe bei mehreren vererbten Immobilien zu verstehen ist).
In einigen Fällen kann es vorkommen, dass ein oder mehrere Erben die für ihre Bedürfnisse ungeeignete Immobilie bewerten und innerhalb von maximal 60 Tagen einen Verkaufsvorschlag unter Angabe des Preises einreichen, zu dem sie bereit sind, ihren Teil zu verkaufen. Auf diese Weise müssen sich die Erben nicht um die Nachfolge kümmern und alle vom derzeitigen Gesetzgeber geforderten Gebühren bezahlen. Nach dieser Frist sind die Erben in jeder Hinsicht die Eigentümer des ihnen überlassenen Teils. Es sollte auch betont werden, dass in einigen Fällen die Erben das Eigentum nicht direkt nutzen können, wenn es auch einen Erben gibt, der der Lebenspartner des Verstorbenen ist. Dieser, der vom sogenannten Aufenthaltsrecht des überlebenden Ehegatten profitiert, kann bis zu seinem Tod im Haus weiterleben. Die Situation der Ehegatten in Gemeinschaft mit dem überlebenden Ehegatten, der Anspruch auf 50% des Eigentums hat, ist anders. Befindet sich ein Mieter mit einem regulären Vertrag in der Immobilie, kann er diesen bis zur zeitlichen Beendigung desselben Mietvertrags zum festgelegten Preis weiter nutzen.
Wie oben erwähnt, ist es nach Abgabe der Nachfolgeerklärung Sache des Erben, die Übertragung aller Versorgungsunternehmen vorzunehmen, die offensichtlich für den Verstorbenen registriert wurden. In diesem Schritt ist bei der Beurteilung etwaiger Verschuldungssituationen des alten Eigentümers mit einem Experten des Immobiliensektors in Bezug auf die Versorgungsunternehmen der verschiedenen inländischen Nutzer (Wasser, Strom, Gas, Telefonie) Vorsicht geboten. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, wie der Erbe die Erbschaft annehmen oder nicht annehmen oder zum Nutzen des Inventars annehmen kann. Abschließend sollte hinzugefügt werden, wie die Annahme der Vererbung ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen kann. Im ersten Fall gehen Sie zum Notar, um eine Erklärung abzugeben, oder Sie können sich sogar ein privates Schreiben vorstellen. Im zweiten Fall will man seine Absichten mit eindeutigen Handlungen verstehen, wie im Fall der Übertragung auch nur eines Benutzertyps. Der Verzicht auf die Erbschaft muss dagegen förmlich mittels einer von einem Vertrauensnotar erhaltenen Erklärung erfolgen und kann auf jeden Fall zurückgezogen werden, bis sie von den anderen Erben angenommen wurde. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die verschiedenen Probleme im Zusammenhang mit der Nachfolge einer Immobilie vielfältig und recht komplex sind. Daher ist es ratsam, sich an einen Fachmann in der Branche zu wenden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.