Im Vorschlag des DEF, Dokument für Wirtschaft und Finanzen, der am 30. September letzten Jahres vorgelegt wurde, wurde das gesamte Paket der Steueranreize für Gebäude erweitert, insbesondere in Bezug auf die Gebäudesanierung und die energetische Aufwertung von Gebäuden. Diese Maßnahmen, die bereits seit mehreren Jahren im Haushaltsgesetz verankert sind, gelten als ein hervorragender Motor für die Wirtschaft, die sich um den Bausektor dreht, und als ein gutes System, um nicht angemeldete Personen zu bekämpfen.
Die verschiedenen Prämien richten sich in der Tat an alle, die bei Arbeiten, die unter Anreize fallen, die Rechnung des jeweiligen Lieferanten in Form einer rückverfolgbaren Zahlung und teilweise mit spezifischen Anforderungen wie beispielsweise der SEPA-Überweisung bezahlen. Auf diese Weise haben die Begünstigten der Prämien den Anreiz, die Rechnung anzufordern, um die Vorteile durch die Reduzierung der Schwarzarbeit nicht zu verlieren.
Es gibt sogar eine direkte Form der Rückgabe einiger Prämien direkt vom Lieferanten: In diesem Fall wird die Rechnung abzüglich des fälligen Steuerbonus gezahlt und der Unternehmer wird den Betrag, der nicht durch eine Steuergutschrift eingezogen wurde, direkt in der Steuererklärung zurückfordern. Die Anreize ermöglichen den Zugang zu Steuerabzügen, die aus tatsächlichen Nachlässen auf die fällige Steuer bestehen.
Restrukturierungsbonus
Dies ist ein Anreiz, auf den der Steuerzahler bei konservativer Sanierung und Gebäudesanierung Anspruch hat. Der Bonus besteht aus einem Abzug der in der Steuererklärung fälligen IRPEF-Zahlung. Das Ausmaß des Abzugs entspricht 50% der angefallenen Ausgaben, die durch die Rechnungen der jeweiligen Lieferanten angemessen dokumentiert und durch eine spezifische SEPA-Überweisung gezahlt werden Die maximalen Kosten, auf die der Abzug angewendet werden kann, betragen 96.000 € für jede Immobilieneinheit und können in 10 konstanten jährlichen Raten zurückgefordert werden.
Grüner Bonus
Dieser Abzug ist Sache derjenigen, die Maßnahmen zur Verbesserung und Vergrößerung der privaten Grünflächen und der Eigentumswohnungen durchführen. Die Eingriffe können Gärten und Balkone sowie den Bau von Bewässerungsbrunnen betreffen. Der Abzugsbetrag für den Green Bonus beträgt 36% des entstandenen Aufwands einschließlich der Kosten für das Design. Das Ausgabenlimit liegt bei 5.000 € für jede Immobilieneinheit und die für die Rückgewinnung derselben nützlichen Raten bei 10. Um den Green Bonus nutzen zu können, müssen Zahlungen mit jedem Tool getätigt werden, das die Rückverfolgbarkeit ermöglicht: Banküberweisung und Postüberweisung , Kreditkarte usw.
Sismabonus
Besondere Aufmerksamkeit, auch nach den traurigen seismischen Ereignissen, die das Land in den letzten Jahren getroffen haben, wurde darauf verwendet, all jene Maßnahmen zu fördern, die darauf abzielen, die Stabilität und Sicherheit von Gebäuden aus seismischer Sicht zu verbessern. Dies ist ein Bonus für Maßnahmen gegen Erdbeben, die an Gebäuden im gesamten Staatsgebiet durchgeführt werden, unabhängig vom Erdbebenrisiko der einzelnen Gebiete. Der Abzug beträgt mindestens 50% der Ausgaben für Gebäude in Gebieten mit geringerem Erdbebenrisiko und höchstens 80% in Gebieten mit hohem Risiko. Die Höchstgrenze beträgt 96.000 EUR und der Abzug kann in 5 Raten geltend gemacht werden. Ein Abzug erfolgt auch beim Kauf eines rekonstruierten Gebäudes nach einem Erdbeben, das auf die Gebiete des Staatsgebiets mit dem höchsten Erdbebenrisiko begrenzt ist, mit einem anerkannten Abzug Bis zu 85% der Anschaffungskosten, maximal 96.000 €.
Ecobonus
Dieser Anreiz richtet sich an alle Steuerzahler, die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes durchführen. Der fällige Abzug kann je nach durchgeführtem Eingriff zwischen 65% und 85% schwanken. Dies kann aus Verbesserungen der Isolierung, der Installation von Sonnenkollektoren zur Energieerzeugung und der Installation von Anlagen mit geringeren Umweltauswirkungen für das bestehen Winterheizung usw. Der Abzug ist in 10 Jahresraten ohne Aufwandsbeschränkung aufzuteilen.
Bonus Möbel und Geräte
Jeder, der eine Umstrukturierung vorgenommen hat, kann neben dem spezifischen Abzug einen Bonus für den Kauf von Möbeln und Geräten hinzufügen. Die Höhe des Abzugs beträgt 50% der angefallenen Kosten mit einer Obergrenze von 10.000 €. Der Möbel- und Gerätebonus wird in 10 konstanten jährlichen Raten eingezogen. Auch in diesem Fall muss die Zahlung nachvollziehbar sein und dann per Banküberweisung oder Kreditkarte erfolgen.